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Fristen
Bewerbungen werden akzeptiert bis zum
15. Juli 2025
Bewerbungsverfahren
Deutsche Staatsangehörige mit deutscher Allgemeiner Hochschulreife (Abitur) bewerben sich direkt über das Online-Portal der Universität Osnabrück. Gleiches gilt für internationale Bewerber*innen mit deutschen Zeugnissen (Bildungsinländer*innen). Bewerbungsschluss ist der 15. Juli 2025.
Für Bewerber*innen mit ausländischen Zeugnissen gelten zum Teil abweichende Bewerbungskonditionen. Ihre Bewerbung muss bis zum 15. Juni 2025 über UniAssist erfolgen, da hier mehr Bearbeitungszeit erforderlich ist. Außerdem müssen ausreichende Deutschkenntnisse nachgewiesen werden.
Für eine Bewerbung benötigen Sie folgende Unterlagen:
I. Ein qualifizierter Bachelorabschluss
Die Zulassung erfolgt auf Grundlage einer individuellen Prüfung durch die Zulassungskommission. Bewerben Sie sich also gerne auch dann, wenn Ihr Abschluss nicht unmittelbar einer der unten genannten Disziplinen zugeordnet werden kann. Die abschließende Bewertung wird zum Bewerbungszeitpunkt getroffen.
Eine Zulassung ist in der Regel möglich, wenn Sie einen Bachelorabschluss in einem der folgenden Fächer erworben haben: Erziehungswissenschaft, Ethnologie, Europäische Studien, Geographie, Geschichtswissenschaft, Politikwissenschaft, Psychologie, Rechtswissenschaft und Religionswissenschaft, Sprachwissenschaft, Soziale Arbeit, Soziologie sowie Vergleichende Kulturwissenschaft.
II. Englischkenntnisse (B1)
Die Englischkenntnisse (B1) gelten als nachgewiesen, wenn
● entsprechende Englischkenntnisse bereits als Zugangsvoraussetzung für das vorangegangene Bachelorstudium erforderlich waren, oder
● ein englischsprachiges grundständiges oder weiterführendes Studium erfolgreich absolviert wurde, oder
● Englisch zum Zeitpunkt des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung die Sprache des Bildungssystems war, oder
● ein Sprachtest auf dem Niveau B1 erfolgreich absolviert wurden (mögliche Sprachtests finden Sie hier). Wenn Sie über keinen der dort genannten Englisch-Nachweise verfügen, entscheidet die Auswahlkomission. Als Anerkennungskriterium zieht sie beispielsweise das Abiturzeugnis heran.
Englischkenntnisse auf Niveau B1 liegen in folgenden Fällen vor:
● sechs Jahre erfolgreich absolviertes Schulenglisch
● fünf Jahre erfolgreich absolvierter Sprachunterricht (zweiten Fremdsprache)
III. Deutschkenntnisse (C1)
Bewerbende, die weder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung vorweisen noch ihren Hochschulabschluss an einer deutschen Hochschule erworben haben, müssen darüber hinaus über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau C1verfügen (mögliche Sprachtests finden Sie hier).
Eine Bewerbung mit Sprachniveau B2 ist möglich, sofern das Zertifikat C1 bis zum 30.09. nachgereicht wird.
Möglichkeit der Notenverbesserung:
Um Ihre Note aus dem Bachelorzeugnis zu „verbessern“, können Sie Ihrer Bewerbung weitere Informationen zu Ihren Qualifikationen hinzufügen. Dazu finden Sie im digitalen Bewerbungsportal entsprechende Felder. Für folgende drei Kriterien gibt es jeweils 0.2 Notenpunkte „Bonus“:
- Motivationsschreiben:
Der Bewerbung kann ein Motivationsschreiben (3.000-5.000 Zeichen) beigefügt werden, in dem Sie wissenschaftliche oder außerwissenschaftliche Erfahrungen und Interessen im Bereich Migration darstellen. Darüber hinaus wird empfohlen, im Motivationsschreiben die inhaltlich relevanten Bezüge des BA-Studiums zu unserem IMIB-Master zu verdeutlichen und die wissenschaftlichen und außerwissenschaftlichen Tätigkeiten und Erfahrungen damit in Bezug zu setzen. - Bachelorarbeit:
Weitere Punkte gibt es, wenn Sie eine Bachelorarbeit zu einem migrationsbezogenen Thema verfasst haben, die mit mindestens gut bewertet wurde. - Andere Leistungen:
Auch andere Tätigkeiten und Leistungen mit Migrationsbezug können berücksichtigt werden. Dazu zählen einschlägige Praktika, ehrenamtliches Engagement, Publikationen, Preise, Auszeichnungen o.ä..