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Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien


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B1 Die Produktion von (Im-)Mobilität: Das Visum als Grenzinfrastruktur

Prof. Dr. Thomas Groß

Thomas Groß, Foto: Simone Reukauf

Rechtswissenschaft
Universität Osnabrück
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Das Teilprojekt analysiert die Funktionsweise des Visums vor dem Hintergrund des deutschen Rechts. Das Visum bildet seit mehr als einhundert Jahren ein zentrales Element der Grenzinfrastruktur. Es ist damit an der Produktion von (Im-)Mobilität in Form einer präventiven Steuerung des Zugangs und Aufenthalts von ausländischen Staatsangehörigen beteiligt. Das Visum stellt einen Mobilitätsfilter dar, bei dem die Prüfung einer Aufenthaltsberechtigung bereits in Botschaften und Konsulaten in der Herkunftsregion potenzieller Reisender und Migrant:innen stattfindet. Auf diese Weise wird vor dem Hintergrund der Bedeutungen, die räumlicher Mobilität in komplexen Aushandlungsprozessen gesellschaftlich zugemessen wird, eine Kontrolle und Sortierung von Migration vor der eigentlichen grenzüberschreitenden Bewegung ermöglicht.

Das Teilprojekt untersucht die Rechtsentwicklung in Deutschland aus einer rechtshistorischen und einer rechtssoziologischen Perspektive. Auf diese Weise sollen die hinter den gesetzlichen Vorschriften stehenden Selektionskriterien sowie ihre Anwendungsspielräume herausgearbeitet werden. Die rechtshistorische Untersuchung umfasst den Zeitraum von 1867 bis 1990, in dem die Visumspflicht zunächst abgeschafft und mit dem Beginn des Ersten Weltkriegs wieder eingeführt wurde. In der Weimarer Republik und in der Bundesrepublik änderte sich der Charakter des Visums schrittweise von einer Einreiseerlaubnis zu einer umfassenden Kontrolle des Aufenthalts, was noch nicht systematisch erforscht wurde. Die rechtssoziologische Untersuchung soll sich den Wirkungen der rechtlichen Regelungen seit dem Ausländergesetz 1990 widmen, die durch eine schrittweise Öffnung für die Erwerbsmigration gekennzeichnet sind. Die jeweiligen politischen Intentionen werden mit den statistisch nachweisbaren Ergebnissen der administrativen Umsetzung abgeglichen. Außerdem gilt es, die Aushandlungsspielräume bei der Anwendung der Rechtsvorschriften zu analysieren. In der Kombination der beiden Untersuchungen wird die Bedeutung des Visums als selektierende Grenzinfrastruktur herausgearbeitet.